GHS 08
Gefahrstoffzeichen kennzeichnen nach der aktuellen Fassung:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS-Symbol Nr. GHS08
Gefahrenklasse:
-Aspirationsgefahr.
-Karzinogenität.
-Keimzellmutagenität.
-Reproduktionstoxizität.
-Sensibilisierung der Atemwege.
-Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Gefahrenkategorie 1 und 2.
-Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Gefahrenkategorie 1 und 2.
Material: selbstklebender Folie stark haftend, Lichtecht und lange haltbar.
Verwendung: im Innen- und Außembereich
Öl- und Benzinbeständig.
Mindest-Bestellmenge: 10 Stück
Größere Stückzahlen bitte anfragen!