GHS 09
Gefahrstoffzeichen kennzeichnen nach der aktuellen Fassung:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS-Symbol Nr. GHS09
Gefahrenklasse:
-Gewässergefährdend (Aquatische Toxizität) (akut, chronisch).
-Aquatische Toxizität (akut, chronisch).
Material: selbstklebender Folie stark haftend, Lichtecht und lange haltbar.
Verwendung: im Innen- und Außembereich
Öl- und Benzinbeständig.
Mindest-Bestellmenge: 10 Stück
Größere Stückzahlen bitte anfragen!