GHS 07
Gefahrstoffzeichen kennzeichnen nach der aktuellen Fassung:
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS-Symbol Nr. GHS07
Gefahrenklasse:
-Akute Toxizität Kategorie 4.
-Augenreizung Gefahrenkategorie 2.
-Die Ozonschicht schädigend.
-Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2.
-Sensibilisierung der Haut.
-Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) Gefahrenkategorie 3.
Material: selbstklebender Folie stark haftend, Lichtecht und lange haltbar.
Verwendung: im Innen- und Außembereich
Öl- und Benzinbeständig.
Mindest-Bestellmenge: 10 Stück
Größere Stückzahlen bitte anfragen!